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Kinder und Jugendliche
- Braucht mein Kind Hilfe?
- Welche Hilfe ist gut für mein Kind?
- Wo kann es diese Hilfe bekommen?
- Wer finanziert die Hilfe?
Beratungsangebote in Oberbayern
- Die Servicestelle des Bezirks Oberbayern informiert über Leistungen des Bezirks und vermittelt eine Ansprechperson. Sie ist für Eltern und Sorgeberechtigte, die noch keine Ansprechperson haben, die erste Anlaufstelle.
- Mit der Beratung vor Ort bietet der Bezirk Oberbayern wohnortnah Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Hilfen. Der Sprechtag des Bezirks findet einmal pro Woche statt.
- Bei den Interdisziplinären Frühförderstellen ist das Offene Beratungsangebot angesiedelt. Es informiert Eltern von Kindern im Vorschulalter über Fördermöglichkeiten.
- Die Offene Behindertenarbeit (OBA) berät wohnortnah. In Oberbayern gibt es rund 60 regional und überregional tätige OBA-Dienste. Dort sind auch die Familienentlastenden Dienste (FED) angesiedelt.
- Die Inklusionsberatungen der staatlichen Schulämter informieren über die schulische Teilhabe von Kindern mit Behinderungen.
Gut zu wissen
- Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.
- Angehörige können unter Umständen zu den Kosten herangezogen werden.
- Ein Pflegegrad der Pflegekasse muss in der Regel vorliegen.
- Ambulante Pflege hat grundsätzlich Vorrang vor stationärer Pflege.
Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege?
Häusliche Pflege
Unterstützung durch ambulante Pflegedienste in der eigenen Wohnung
Teilstationäre Pflege
Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Versorgung
Kurzzeitpflege
Vorübergehende stationäre Versorgung, z. B. nach Krankenhausaufenthalt
Vollstationäre Pflege
Dauerhafte Unterbringung in Pflegeeinrichtungen bei umfassendem Pflegebedarf
Wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson beim Bezirk oder direkt an die Bezirksverwaltung.
Füllen Sie den Online-Antrag aus oder laden Sie das Antragsformular als PDF herunter und schicken Sie es an den Bezirk Oberbayern.
Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein, damit der Bezirk Oberbayern Ihren Antrag bearbeiten kann.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die bewilligten Leistungen und die nächsten Schritte.
Aktuelles
Fragen? Wir helfen!
Unsere Fachkräfte für Kinder- und Jugendhilfe beraten Sie gerne.
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